Einsendungen

Bitte beachten Sie bei der Einsendung folgende Punkte

  • Einsendungen von freilebenden Schweizer Wildtieren, welche von den kantonalen Ämtern (Jagdverwaltung, Veterinärämter) eingesendet werden, werden kostenfrei untersucht.
  • Einsendungen von Wildtierauffangstationen (>72h in Auffangstation) oder Privatpersonen werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit dem FIWI und allfälliger Kostenübernahme akzeptiert.

Weitere Hinweise für die Wildhut

Der Entscheidungsbaum betrifft nur Untersuchungen der allgemeinen Gesundheitsüberwachung freilebender Wildtiere. Für folgende Fälle ist der Entscheidungsbaum nicht anwendbar:

  • Untersuchungen in Früherkennungs- und Überwachungsprogrammen (Vogelgrippe, Afrikanische Schweinepest, Tuberkulose, etc.)
  • Diagnostik gerissener Haus-, Nutz- & Wildtiere (Rissdiagnostik)
  • Abklärungen zu Fehlabschüssen (z.B. Milchdrüsen) 
  • Abklärungen zu Vergiftungen, Tierschutzfragen und Wilderei

Bei Unsicherheiten bzgl. der Kriterien wird eine Kontaktaufnahme mit dem FIWI empfohlen. Bei Verdacht auf eine Tierseuche mit dem zuständigen kantonalen Veterinäramt.

Einsendungen zu eigenen Weiterbildungszwecken können in Einzelfällen gestattet werden.

Untersuchungsantrag

Für jede Einsendung und persönliche Zustellung, bitten wir Sie einen Untersuchungsauftag auszufüllen.

Für die Rissdiagnostik steht ein zusätzliches Formular zur Verfügung:

Zustand der Proben

Vollständige Untersuchungen sind nur an frischen, ganzen Tieren möglich. Bei Einsendung von einzelnen Körperteilen oder Organen kann die gestellte Frage oft nicht beantwortet werden. Tiefgefrorene Kadaver eignen sich ebenfalls schlecht für eine pathologische Untersuchung, da sowohl eine histologische wie eine mikrobiologische Untersuchung erschwert – oder sogar verunmöglicht – wird.

Für die Rissdiagnostik müssen ganze Kadaver zur Untersuchung gebracht werden. Der Tierkadaver darf nicht vollständig genutzt sein, weil sonst Bissspuren, Blutungen und eventuell andere vorhandene Verletzungen nicht mehr sichtbar sind.

Zustellungsmöglichkeiten

Am besten wird die Sendung gegen Abend als Nacht-Express aufgegeben, damit der Transport während der Nacht erfolgt. Wenn die Einsendung nicht gleich erfolgen kann (z.B. am Wochenende), sollte der Kadaver kühl gelagert werden (nicht einfrieren!) und dies möglichst in einem offenen Behälter (z.B. Plastikwanne), damit die Körperwärme an die Umgebung abgegeben werden kann.

Bitte nehmen Sie vor der Zustellung telefonisch Kontakt auf.

Weitere Informationen zur Einsendung und Untersuchung von Wildtieren finden Sie in der Anleitung zur Einsendung.

Berichterstattung

Berichte und Auskünfte werden ausschliesslich an die einsendende Partei abgegeben. Bei freilebenden Wildtieren erhält das zuständige kantonale Jagdinspektorat jeweils eine Kopie.

Die Abteilung Wildtiere erstellt für jeden untersuchten Fall einen schriftlichen Bericht. Dieser beinhaltet eine kurze Vorgeschichte des Falles, die detaillierten pathologischen Befunde (Sektion, Histologie, weitere Untersuchungen), die gestellte Diagnose, und eine Beurteilung des Falls (Interpretation und Bewertung der Befunde, Bedeutung für den Bestand oder für den Einsender, weitere Angaben zur Krankheit, usw.). 

Bei bestandesrelevanten bzw zoonotischen Krankheiten sowie bei Krankheiten mit Relevanz für Nutztierbestände (z.B. Afrikanische Schweinepest) kooperiert die Abteilung Wildtiere mit dem BAFU und dem BLV.